Direkt am Ufer der Steinach, rund 400 Meter nach dem Ortsausgang in Richtung Coburg, steht ein Gedenkstein und eine Hinweistafel zur Erinnerung an den sogenannten Mitwitzer Galgen. In Wirklichkeit war dort der Platz mit dem Rad der ehemaligen Richtstätte des Gerichts Hassenberg.
Der Pfahl des Rades konnte noch vor einigen Jahren als abschreckendes Zeugnis einer vergangenen Zeit betrachtet werden. Nach dem Ausbau der Steinach wurde er allerdings von seinem ursprünglichen Platz entfernt und zur Aufbewahrung in den Keller des Mitwitzer Rathauses transportiert. Dort liegt der über 200 Jahre alte Eichenpfahl noch heute. Am ehemaligen Richtplatz jedoch steht neben dem Gedenkstein seit kurzer Zeit ein von Heimatfreunden nachgebautes Rad.
Die wohl qualvollste Todesstrafe für Mörder und Räuber war in alter Zeit das Rädern. Es wurde meist in zwei Schritten vollzogen. Zunächst wurden dem Verurteilten mit dem Rad die Knochen zerschlagen. Dazu legte man ihn auf den Rücken und befestigte ihn mit ausgestreckten Gliedmaßen am Boden. Dann brach der Scharfrichter mit wuchtigen Schlägen mittels eines Wagenrades die Knochen des Verbrechers. Meistens überlebte dieser die Schläge. Er sollte erst auf dem Rad sterben. Jetzt folgte der nächste Teil der Strafe. Der geschundene Körper wurde auf ein oft anderes Rad gelegt und regelrecht mit den gebrochenen Gliedern in die Speichen eingeflochten, zumindest aber daran festgebunden. Anschließend wurde das Rad auf einen Stock oder Pfahl gesteckt und aufgestellt. Der Verurteilte war dann dem Wind und den Tieren ausgesetzt. Es dauerte oft Tage, bis er endlich sterben konnte. Manchmal hat man „aus Gnade“ den Tod beschleunigt. So durfte der Scharfrichter den aufs Rad Geflochtenen enthaupten.
Die letzte Hinrichtung im Gericht Hassenberg erfolgte an der genannten Stätte im Herbst 1791. Nikolaus Hoffmann hieß der Verurteilte. Er stammte aus einer der vielen Wustungen, die zwischen Mitwitz und Burggrub lagen. Als er alt genug war, wollte er heiraten. Aber seine Eltern verweigerten ihm die notwendige Erlaubnis, denn sie hielten seine Braut für eine „liederliche Dirne“. Das erboste ihn so sehr, dass er in seinem Zorn und seiner Verbitterung aus dem Schopfen eine Axt holte, die Tür zum elterlichen Schlafraum gewaltsam aufbrach und Vater und Mutter am 16. August 1791 erschlug. Um auf seiner bevorstehenden Flucht möglichst lange vor Verfolgern sicher zu sein, versorgte er das Vieh im Stall mit sehr viel Futter. Auch den Napf des Hofhundes füllte er bis zum Rande mit Speiseresten. Er war sicher, dass es lange dauern wird, bis Vieh und Hund vor Hunger zu brüllen und zu bellen beginnen. Dann verschloss er die Türen und floh. Erst nach vier Tagen wurde ein vorübergehender Bauer stutzig, als er das Vieh brüllen hörte und das Hoftor verschlossen fand. Er verschaffte sich gewaltsam Einlass und fand die Bauersleute tot in ihren Betten. Die Polizei begann sofort nach dem flüchtigen Elternmörder zu suchen. Erst durch einen Zufall kam man auf seine Spur. Auf einer Tanzveranstaltung in Schney bei Lichtenfels fielen einem aufmerksamen Burschen Blutspritzer auf dem Hemd eines fremden Tänzers auf, der sich beim Tanzen köstlich amüsierte. Der einheimische Bursche holte sich Verstärkung und man stellte den fröhlichen Tänzer zur Rede. Dabei verwickelte er sich immer mehr in Widersprüche, dass es den herbeigerufenen Polizisten nicht schwer fiel, den Elternmörder zu verhaften. Nun begann für den Mörder eine qualvolle Zeit.
Er wurde nach Steinach gebracht, wo er bis zu seiner Aburteilung in schwere Ketten geschlossen wurde. Nach der Gerichtsverhandlung und der Urteilsverkündung wurde „über ihm der Stab gebrochen“. Den Stab, das Sinnbild richterlicher Gewalt, trug der Richter bei sich. Wenn er über dem Verbrecher zerbrach, machte er deutlich, dass der Richterspruch gilt und auszuführen ist. Was geschah nun mit Nikolaus Hoffmann? Er wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Am Hinrichtungstage schleifte man ihn zum Richtblock, zum Stumpf einer gefällten Pappel. Auf dieser Stammfläche schlug ihm der Henker den rechten Arm ab. Als er vor Schmerz laut aufschrie, rief ihm der Henker zu: „Schrei nur! So hat es deinen Eltern getan, als du sie ermordest hast!“ Hierauf führte man ihn zum Rad, das auf einem kräftigen Eichenpfahle ruhte. Dort trennte ihm der Henker den Kopf vom Rumpfe. Danach band man den leblosen Körper auf das Rad, damit er von den Aasvögeln gefressen werden sollte. Den Kopf aber spießte man auf einer langen Stange auf und stellte sie neben das Rad.
Bearbeitet von Friedrich Bürger.
Das Original „So verfuhren die Alten mit Mördern“ stammt von Kurt Wirth